Naturschutz

 

Verordnung Unteres Estetal im Landkreis Stade

Verordnung des Landkreises Harburg über das NSG Estetal

 

Allgemeines:

Das gesamte Estetal ist seit dem 10. Dez. 2018 im Landkreis Stade, seit 22. Jan 2020 auch im Landkreis Harburg als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Für die Naturschutzgebiete "Unteres Estetal" (Stade) und "Estetal" (Harburg) gibt es in den jeweiligen Landkreise Verordnungen, die den Schutz von Flora und Fauna gewährleisten sollen. Das NSG Estetal im Landkreis Harburg erstreckt sich von der Quelle bei Bötersheim bis kurz hinter Moisburg - schließt also den Wiedereinstieg und einige Hundert Meter Fluss und Umland danach noch mit ein, das NSG Unteres Estetal im Landkreis Stade geht von der Landkreisgrenze mit Harburg bis zur B73-Brücke in Buxtehude kurz vor dem Mühlenteich.

 

Zweck der jeweiligen Verordnungen ist die Wiederherstellung und der Erhalt der einzigartigen lokalen Flora und Fauna, die besonders zu schützen ist. Hierzu zählen beispielsweise Fischotter, Feuersalamander, Kammmolche, Grüne Flussjungfer, Fluss-, Bach- und Meerneunauge, im LK Stade zusätzlich vier Fledermausarten und Schwarzstörche. Im Bereich um Bötersheim findet sich zusätzlich eines von vier verbleibenden Vorkommen des Vorblattlosen Leinblattes Deutschlands.

 

Daher verbieten die Verordnungen jegliche Handlungen der Schädigung, Veränderung oder Störung des Naturschutzgebietes. Insbesonders sind hier in der Verordnung des Landkreises Harburg aufgeführt:

"10. wild lebende Tiere zu beunruhigen, [...] Brut- und Wohnstätten solcher Tiere fortzunehmen oder beschädigen sowie die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören“

"13. organisierte Veranstaltungen durchzuführen“

"19. wildwachsende Pflanzen zu beschädigen, auszureißen, auszugraben oder Teile davon abzupflücken, abzuschneiden, abzureißen oder auf andere Weise zu beeinträchtigen“

Die Stader Verordnung formuliert etwas anders, im Kern sind die gleichen Punkte aber wiederzufinden.

 

Allerdings freigestellt davon ist das Befahren der Este nach der entsprechen Verordnung des Landkreises Harburg vom 18. Juni 2002, mit dem Zusatz, dass das Anlanden und Betreten der Ufer im gesamten Naturschutzgebiet (mit Ausnahme der speziell gekennzeichneten Ein- und Aussetzstellen) verboten ist.

Diese Verordnung von 2002 gestattet das Paddeln erst ab 100m unterhalb/nördlich der A7-Brücke bei Hollenstedt, nur zwischen 9 und 18 Uhr, nur flussabwärts, nicht in Nebenflüssen und Seitenarmen, nicht zu Himmelfahrt und Pfingsten (das ganze Wochenende) in Kanus und nur mit muskelbetriebenen Booten von maximal 5,50m lang und 1m breit.

Gleiche Zeiten und Befahrungsbeschränkungen gibt es auf der Este im Landkreis Stade auch, nur dürfen Boote bis zu 6m lang sein, und das Umtragen von Brücken, die aufgrund eines zu hohen Wasserstands nicht befahrbar sind, oder umgestürzten Baumen ist freigestellt.

Diese Freistellung gibt es im Landkreis Harburg nicht, was im Umkehrschluss bedeutet, dass ab 160cm Pegel Emmen das Teilstück zwischen Hollenstedt und Moisburg nicht befahren werden kann, da die Straßenbrücke "Alten Weden" in Moisburg wegen ihres tieferen mittleren Trägers nicht mehr passierbar ist und es sonst keine ausgewiesene Ausstiegmöglichkeit gibt.

 

In beiden Verordnungen lasst sich ein Anordnungsbefugnis finden, dass den jeweiligen Landkreisen die Möglichkeit gibt, "den bisherigen Zustand wiederherzustellen", das würde ein gänzliches Verbot des Kanufahrens im NSG Estetal bedeuten.

Verstößen sind hohe Geldstrafen auferlegt, die auch ausgesprochen werden (z.B. Kanufahren Pfingsten/Himmelfahrt).

Zudem gibt die Verordnung von 2002 dem Landkreis Harburg die Möglichkeit, nach §75 NWG die Fließgewässer in der Anzahl ihrer Boote zu begrenzen, sollten Befahrungshäufigkeit und Schutzzweck nicht mehr vereinbar sein, wovon auch durchaus gerne Gebrauch gemacht werden kann, da die Este im Oberlauf ein kleiner Fluss ist.

 

Sinn und Zweck des Naturschutzes:

Sinn und Zweck ist es, ein naturnahes Gebiet wiederherzustellen und auch als Solches zu erhalten, nachdem es in der Vergangenheit (teilweise) stark verändert/begradigt wurde. So wird z.B. zwischen Hollenstedt und Moisburg der Fluss angeregt, wieder mehr zu mäandrieren, in Buxtehude wird/wurde eine Fischtreppe gebaut, um Fischen den Zugang zu guten Laichplätzen in der Este zu ermöglichen, über die Mühle in Moisburg wird die Fließgeschwindigkeit hoch gehalten, um das Flussbett frei von schwarzem Sand zu halten und stattdessen eine Sohle aus Kies/Steinen und weißem Sand zu halten, was die Grundlage für einen Laichplatz von Fischen und Insekten- und Amphibieneiern bildet.

Die besonders zu schützenden Neunaugen benötigen diesen kiesig-steinigen Grund mit mittelstarker Fließgeschwindigkeit sowie feinsandige, sonnige, flache Abschnitte als Aufwuchsgebiet, außerdem die Biozönose (eine Gemeinschaft zwischen verschiedenen Tierarten) mit Bachforellen, Hasel, Döbel, Gründlingen und Schmerlen, die wiederum ebenfalls schnell fließende, sauerstoffreiche Fließgewässer mit Sand- und Kiesgrund als Laichplätze und Insektenlarven als Futter benötigen. Ebenso benötigt die Grüne Flussjungfer (eine Libellenart, die nach Bundesnaturschutzgesetz in Deutschland streng geschützt ist und lange als „stark gefährdet“ auf der Roten Liste stand, je nach Quelle auch Grüne Keiljungfer) für ihre Larven den gleichen Grund (die Larven graben sich im Sand ein und warten dort auf ihre Beute), die ausgewachsenen Libellen benötigen neben dem eigentlichen Fluss zusätzlich artenvielfältige Wiesen und Grünland als Jagdgebiet, außerdem benötigen Kammmolche (und andere Amphibien) neben dem Fluss Komplexe aus mehreren fischfreien Stillgewässern mit Schwimmblattpflanzen und Gehölzen nebenan.

 

Diese Charakteristik der Gewässersohle kann nur durch entsprechend hohe Fließgeschwindigkeit und konsequente Verhinderung des Eintrages des schwarzen Sandes der Uferböschung erreicht werden, dieser setzt sich deckend am Grund ab und bedeckt Insekteneier und Fischlaich, wodurch die Nahrungskette und das Ökosystem ganz vorne bereits gestört wird.

Was uns hervorhebt:

Daher ist es uns wichtig, dass sich Paddler im Naturschutzgebiet wie die Gäste verhalten, die sie sind, daher gibt es von uns eine umfangreiche Aufklärung über die Befahrungsregeln und Steuertechniken, damit die Störung von Flora und Fauna auf ein Minimum gebracht werden, um ein nachhaltiges Kanufahren auch langfristig möglich zu machen, frei nach dem Prinzip "was man nicht kennt, kann man nicht schützen".

Streckenprofile

 

Streckenprofil Hollenstedt-Moisburg: in Arbeit

 

In Moisburg ist aufgrund der Museumsmühle auszusetzen und daher endet hier die Fahrt, oder geht nach längerem Umtrageweg am Ortsrand bis Buxtehude weiter.

 

Streckenprofil Moisburg-Buxtehude: Der erste Kilometer befindet sich noch im Landkreis Harburg und ist vom Charakter her dem ersten Teilstück recht ähnlich, wenn auch bereits etwas breiter. Kurz danach öffnet sich die Strecke und der Fluss fließt nun durch eine Wiesenlandschaft. Die zweite Hälfte der Strecke läuft zum größten Teil durch einen Bruchwald.